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Formulare + Förderungen & Zuschüsse +

FÖRDERUNGEN + ZUSCHÜSSE

FASSADENFÖRDERUNG

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fischamend hat in seiner Sitzung vom 23. März 1998 beschlossen, Fassadeninstandsetzungen (inkl. Wärmedämmung) im Ausmaß
von 10 % der Aufwendungen, maximal jedoch € 750,--, im Falle einer Wärmedämmung maximal
€ 1.100,-- zu fördern.

Voraussetzung ist, dass das Gebäude mindestens 15 Jahre alt sein muss.

Der Förderungswerber hat nach Fertigstellung und unter Vorlage der Originalrechnungen ein formloses Schreiben an den Gemeinderat zu stellen.
Die Angaben werden vom Bauausschuss überprüft und wird eine Empfehlung an den Gemeinderat bezüglich Förderhöhe abgegeben. Dieser beschließt dann endgültig über eine Zusage oder Abweisung.
Auf Förderung und Förderhöhe besteht kein Rechtsanspruch.
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Gemeinderatsbeschluss auf das vom Förderungswerber bekanntgegebene Konto.

Förderung für Mehrfamilienhäuser (großvolumige Bauten wie Genossenschafts-, Eigentumswohn- und Gemeindewohnhäuser): 10 % der Aufwendungen, maximal jedoch € 2.200,--

FENSTERFÖRDERUNG

Der Flughafen Wien hat sich mit Abschluss des Mediationsverfahrens und mit Unterzeichnung des Mediationsvertrages verpflichtet, technische Lärmschutzmaßnahmen in den maßgeblich vom Fluglärm betroffenen Umlandgemeinden umzusetzen.
Sämtliche Verpflichtungen der Flughafen Wien AG bestehen nur hinsichtlich jener Objekte, die zum Zeitpunkt 30. Juni 2005 bereits errichtet waren.
Bei Objekten, die am 30. Juni 2005 noch nicht errichtet waren, für die aber vor dem 30. Juni 2005 der Antrag auf Baugenehmigung bei der Behörde eingereicht worden war, besteht die Verpflichtung der Flughafen Wien AG nur insoweit, als Mehrkosten (z.B. Differenzbetrag zwischen Fenstern die der Bauordnung entsprechen und entsprechenden Lärmschutzfenstern) zu übernehmen sind.

Nähere Informationen bzw. ob Sie Anspruch auf Leistungen des Lärmschutzprogrammes haben, können Sie am Gemeindeamt, über das Infotelefon unter 01/7007-22444, per e-mail unter office@laermschutzprogramm.at oder über Abfrage im Internet unter www.laermschutzprogramm.at erfahren.

LEHRLINGSFÖRDERUNG

Den Gewerbetreibenden in Fischamend wird eine einmalige Lehrlingsförderung für die Aufnahme und Ausbildung von Fischamender Jugendlichen in der Höhe v. € 1.200,-- gewährt. Anspruchsberechtigt sind jene Gewerbebetriebe, deren Lehrlinge bei Aufnahme bereits 2 Jahre in Fischamend hauptgemeldet sind.
Für die Aufnahme und Ausbildung von auswärtigen Lehrlingen wird der Förderbetrag auf
€ 600,-- erhöht. Die neuen Förderbeträge treten ab 1.1.2006 in Kraft.

Das Antragsformular ist ausgefüllt unter Beilegung einer Kopie des Lehrvertrages am Stadtamt, Abteilung I während der Amtsstunden abzugeben.
Informationen erhalten Sie bei Fr. Reinthaler unter 02232/76323 DW 22 sowie per Mail unter reinthaler@stadt-fischamend.at .

FÖRDERUNG VON REGENWASSERZISTERNEN

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fischamend hat in seiner Sitzung am 17.11.2003 eine Förderung für die Errichtung von unterirdischen Regenwasserzisternen zu folgenden Richtlinien beschlossen:

§ 1 Förderungsgegenstand

1. Die Stadtgemeinde Fischamend fördert die Errichtung von unterirdischen
Regenwasserzisternen in Ein- oder Mehrfamilienhäusern in Form eines Direktbetrages.

§ 2 Förderungsansuchen

Dass Förderungsansuchen ist mittels eines formlosen Schreibens an die Stadtgemeinde Fischamend unter Vorlage der saldierten Rechnungen zu richten.

§ 3 Förderungsbeitrag

Die Förderung besteht in einer nicht rückzahlbaren Subvention in Höhe von 10 % der Investitionskosten, höchstens jedoch € 750,-, und wird nach Überprüfung der Anlage durch die Baubehörde und nach Beratung und Festsetzung des Förderbeitrages im Umweltausschuss zur Genehmigung dem Gemeinderat vorgelegt.

FÖRDERUNG VON HEIZKESSELTAUSCH/ SOLAR-, WÄRMEPUMPEN- u. PHOTOVOLTAIKANLAGEN - lt. GR-Beschluss v. 5.5.2006

Die Stadtgemeinde Fischamend fördert den Austausch nachfolgender Heizkessel sowie die Errichtung von Alternativanlagen wie Solar - , Wärmepumpen - und Photovoltaikan-lagen in Form eines Direktbetrages.

Förderungsgegenstand sind:

a) Solaranlagen zur Warmwasserbereitung
b) Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung
c) Wärmepumpenanlagen zur Warmwasserbereitung und zur Heizung
d) Wärmepumpenanlagen zur Heizung (monovalenter Betrieb) und Warmwasserbereitung
e) Photovoltaikanlagen
f) HEIZKESSELTAUSCH: -) Heizungssysteme mit Brennwerttechnik
                                      -) Stückholzkessel mit Pufferspeicher
                                      -) Hackschnitzel- bzw. Pelletsanlagen mit autom. Brennstoffzufuhr

in Ein - oder Mehrfamilienhäusern.

Gefördert werden Neuanschaffungen bzw. Abänderungen bereits bestehender
Anlagen a) - e).


Die Anlagen unter dem Punkt f) müssen im Sinne dieser Förderung nach dem 1.1.2006 errichtet bzw. abgeändert worden sein.

Das Förderungsansuchen ist mittels eines formlosen Schreibens an die Stadtgemeinde Fischamend unter Vorlage der saldierten Rechnungen zu richten.
Wenn eine Anlage den Förderungsrichtlinien des Landes NÖ entspricht und von diesem bereits auch eine Zusicherung zur Förderung erfolgt ist, kann bei der Stadtgemeinde Fischamend eine solche beantragt werden. Eine Kopie dieser Zusicherung ist dem Förderungsansuchen ebenfalls anzuschließen.
Ausgenommen davon sind Heizungssysteme mit Brennwerttechnik. Für diese Anlagen sind die Originalrechnungen mit Zahlungsbelegen sowie ein Abnahmeprotokoll des ausführenden Installationsbetriebes beizubringen. (Für Heizungssysteme mit Brennwerttechnik ist keine Zusicherung erforderlich, da diese ab dem 01.07.2006 vom Land NÖ nicht mehr gefördert werden.)
Die Förderung besteht aus einer nicht rückzahlbaren Subvention in Höhe von 10 % der Investitionskosten, höchstens jedoch € 750,- und wird nach Überprüfung der Unterlagen durch den Umweltausschuss und Festsetzung des Förderungsbeitrages von der Stadtkasse zur Auszahlung gebracht.

WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG - lt. GR-Beschluss vom 7.10.2005

1.) Investitionsprämie
2.) Arbeitsplatzförderung

1. Investitionsprämie

Förderungswerber

alle am Standort Fischamend gemeldeten und genehmigten Gewerbebetriebe oder die innerhalb eines Jahres ab Datum des Ansuchens einen Standort in Fischamend begründen.

Förderungsgegenstand
Errichtung, Umgestaltung und Renovierung von Gewerbebetrieben sowie die Anschaffung von Einrichtung und maschineller Ausstattung.
Nach Erhalt einer Wirtschaftsförderung kann erst nach 2 Jahren um eine neuerliche Förderung angesucht werden. Doppelförderungen sind nicht zulässig.*
*(Gilt nur für Förderungen der Stadtgemeinde Fischamend)

Förderhöhe
15% vom investierten Betrag, maximal von € 50.000,-- als nichtrückzahlbarer Zuschuss.

Förderablauf
Das Ansuchen ist mit folgenden Unterlagen im Stadtamt Fischamend einzubringen:

- Beschreibung des Unternehmens
- Projektsbeschreibung
- Andere Förderungsansuchen u. Zusagen
- Originalrechnungen

Nach Einbringung des vollständigen Förderansuchens wird dieses an den Wirtschaftsausschuss zur Prüfung weitergeleitet. Dem Wirtschaftsausschuss wird ein Vertreter der AFG mit beratender Funktion beigezogen.
Nach Prüfung des Ansuchens durch den Wirtschaftsausschuss wird dieses dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.
Die Stadtgemeinde Fischamend behält sich das Recht vor, zur Überprüfung des Förderungsansuchens sowie bezüglich der widmungsgemäßen Verwendung einen Lokalaugenschein im Betrieb durchzuführen. Auf Förderung und Förderhöhe besteht kein Rechtsanspruch

Rückerstattung
Die Rückerstattung der Förderung kann verlangt werden, wenn
-) die Förderung nicht widmungsgemäß verwendet wurde
-) der Betriebsstandort bis 5 Jahre nach erfolgter Förderung aus Fischamend verlegt wird
-) über das Vermögen der Förderungs-nehmer bis 5 Jahre nach Förderung ein Ausgleichs- oder
   Konkursverfahren eröffnet wurde bzw. die Schließung erfolgt.
-) bewusst falsche Angaben im Antrag gemacht wurden, welche Auswirkung auf die Förderung haben.


Gefördert werden alle örtlichen Gewerbebetriebe bzw. jene Gewerbeberechtigte, die innerhalb eines Jahres ab Datum des Ansuchens einen Betriebsstandort in Fischamend begründen.


2. Arbeitsplatzförderung

Förderungswerber
Alle am Standort Fischamend gemeldeten und genehmigten Gewerbebetriebe.

Gegenstand, Art und Höhe der Förderung
Die Förderung besteht in der Gewährung einer grundsätzlich nicht rückzahl-
baren Arbeitsplatzprämie jeden neu geschaffenen Vollzeitarbeitsplatz
in Höhe von € 250,-- pro Jahr. Die Förderung wird auf die Dauer von 3 Jahren gewährt.
Davon ausgenommen sind Lehrlinge, diese werden gemäß den Richtlinien der Lehrlingsförderung gefördert.

Förderungsvoraussetzungen
Schaffung zumindest eines neuen Arbeitsplatzes (Vollzeit) in Fischamend. Der Arbeitsplatz unterliegt einer Behaltedauer von einem Jahr. Es ist der Nachweis des Mitarbeiterstandes über einem Zeitraum eines vollen Jahres durch Vorlage der Beitragsnachweisung der Krankenkasse jährlich im Nachhinein zu erbringen.
Eine Reduzierung des Personalstandes darf während der Dauer eines vollen Jahres (Arbeitsplatzprämie) nicht erfolgen. Ausgenommen davon sind Arbeitsplätze des Bau- u. Nebengewerbes, deren Mitarbeiter saisonal bedingt keine vollen 12 Monate beschäftigt werden können. Diese müssen aber mindestens 9 Monate im Kalenderjahr beschäftigt werden. Der Förderbetrag von € 250,-- wird dabei aliquot ausbezahlt.

Auszahlung
Die Auszahlung in Höhe von € 250,-- pro neu geschaffenen Dauerarbeits-
platz erfolgt nach Vorlage des Beitragsnachweises vom Förderwerber über den Zeitraum eines vollen Jahres im Nachhinein.

Widerruf der Förderung
Die Gemeinde behält sich vor, die Förderung zu widerrufen, wenn die Förderrichtlinien nicht eingehalten werden. Im Falle des Widerrufes ist die Förderung binnen Monatsfrist nach nachweislicher Zustellung des Widerrufes an die Stadtgemeinde Fischamend zurückzuzahlen.

Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Einzelne Förderanträge bedürfen keiner Genehmigung des Gemeinderates.



Zuschuss zur Kinderbetreuung im KINDERLANDEPLATZ Enzersdorf/Fischa

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fischamend gewährt den Erziehungsberechtigten jener Kinder, welche das 3. Lebensjahr nicht überschritten haben, einen Zuschuss in Höhe von € 130,-/monatlich.
Voraussetzung dafür ist der Hauptwohnsitz der/des Erziehungsberechtigten und des Kindes in Fischamend.
Bei der Anmeldung des Kindes im Kinderlandeplatz in Enzersdorf erhalten Sie das Ansuchen, welches Sie bitte ausgefüllt am Stadtamt Fischamend in der Abt. I bei Frau Gräf während der Amtsstunden abgeben können. Für nähere Informationen erreichen Sie sie telefonisch unter 02232/76323 DW 11 oder per Mail unter graef@stadt-fischamend.at .


Zuschuss NIGHTLIFE SAMMELTAXI

Es besteht für Jugendliche und Nachtschwärmer die Möglichkeit in Fischamend an vier Ein- und Ausstiegsstellen (Jugendclub Aquarium, Hauptplatz, Rösslgasse und Sporthalle) das Nightlife Sammeltaxi unter der Telefonnummer 0676/6060266 zu bestellen.
Die Stadtgemeinde Fischamend bietet 10 Stück Sammelfahrten-Jetons im Wert von € 10,-- um € 5,-- zu erwerben, an. Diese vergünstigten Jetons können am Stadtamt Abt. I, im Jugendclub Aquarium und in der Stadtbibliothek Fischamend gekauft werden.

Zuschuss CITY TAXI

Die Stadtgemeinde Fischamend hat mit dem ortsansässigen Taxiunternehmen Potucek ein sogenanntes "City Taxi" eingeführt.
Dieses Taxi steht täglich von 7 - 19 Uhr zur Verfügung.
Bei Interesse kann der Kunde beim Taxiunternehmen Potucek Taxibons erwerben. Die Bons werden nur ab 5 Stück verkauft wobei ein Bon € 3,-- kostet. Der Bon gilt nur für den Raum Fischamend. Die Gemeinde übernimmt 50 % der Kosten des Bonpreises.


Zuschuss VIENNA NIGHT TAXI

Die Stadtgemeinde Fischamend bietet ab sofort ein "Vienna Night Taxi" an, mit dem es möglich ist mit einem Kleinbus der Fa. Potucek jeden Freitag, Samstag sowie am Tag vor einem Feiertag in der Zeit von 18:00 - 04:00 Uhr nach Wien (Schwedenplatz) und retour zu gelangen.
Für Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr kostet eine Fahrt € 5,-- pro Person, für eine Einzelfahrt werden € 10,-- verrechnet.
Erwachsene zahlen € 10,-- pro Fahrt und Person, die Einzelfahrt kostet € 20,--.
Bezahlt wird mit € 5,-- Jetons, welche im Stadtamt, Abteilung I sowie im Jugendclub Aquarium und in der Stadtbibliothek für Fischamender erhältlich sind.
Die Reservierung eines Taxis muss unter Angabe eines Namens unter der Telefonnummer 02232/764090 erfolgen.


Zuschuss SENIORENURLAUB

Die Stadtgemeinde Fischamend bietet jährlich eine Seniorenerholungsaktion im Rahmen von einem einwöchigen Aufenthalt in einer ausgewählten Pension an.
Es stehen prinzipiell immer zwei Ziele zur Auswahl wobei bei beiden der Transfer kostenlos ist.
Bei Interesse müssen die TeilnehmerInnen einen Kostenbeitrag in Höhe von 15 % des Einkommens, mindestens jedoch € 36,33 leisten. Ein eventueller Einzelbettzuschlag ist ebenfalls vom Teilnehmer zu tragen. Der Restbetrag des Aufenthalts wird von der Stadtgemeinde finanziert.
Anmeldungen und Informationen erhalten Sie bei Fr. Reinthaler unter 02232/76323 DW 22 sowie per Mail unter reinthaler@stadt-fischamend.at .


Zuschuss zur Vorsorgeimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs

Teilnahme an dieser Impfaktion unter folgenden Voraussetzungen möglich:
-)
weiblich
-) vollendetes 9. bis vollendetes 26. Lebensjahr zum Zeitpunkt der 1. Teilimpfung
-) Hauptwohnsitz in NÖ
Es sind drei Teilimpfungen (pro Impfung € 90,-- anstatt € 150,--) notwendig. Die zweite Teilimpfung erfolgt zwei Monate nach der Erstimpfung, die Dritte sechs Monate nach der ersten Impfung.
Alle Impfungen müssen jedoch in einem Landesklinikum durchgeführt werden.
Der Selbstbehalt für alle 3 Impfungen beträgt € 270,-- (anstatt € 600,--)

AKTION der Stadtgemeinde Fischamend
Als Beitrag für die "Gesunde Gemeinde" hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fischamend beschlossen, allen Fischamender Mädchen und Frauen vom vollendeten 9. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in Fischamend einen Zuschuss von insgesamt € 100,-- für alle Teilimpfungen gegen Gebärmutterhalskrebs zu gewähren.
Die Ausbezahlung erfolgt nach Vorlage des Rechnungsbeleges sowie einer Arztbestätigung.

Nähere Informationen erhalten Sie während der Amtsstunden bei Fr. Doris Reinthaler unter 02232/76323 DW 22 oder per Mail reinthaler@stadt-fischamend.at sowie unter der
HPV-Impfhotline Tel. 02742/22655 von MO bis DO von 8 - 16 Uhr und FR von 8 - 13 Uhr.


Jährlicher Heizkostenzuschuss

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fischamend beschließt jährlich einen Heizkostenzuschuss für alle in Fischamend seit einem Jahr hauptgemeldeten Personen.

Der Bund hat für alle BezieherInnen einer Ausgleichszulage zu einer Pension einen Zuschuss zu den Energie- bzw. Heizkosten in der Höhe von € 210,-- beschlossen.
Diese Personen erhalten den Energie- bzw. Heizkostenzuschuss des Bundes automatisch im November zu den Pensionen ausbezahlt.

Die Richtlinien zur Erlangung dieses Heizkostenzuschusses:

1. Personenkreis
Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ LandesbürgerInnen erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gem § 293 ASVG nicht überschreiten.

2. Voraussetzungen
Gefördert werden Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. EWR-BürgerInnen, die den Hauptwohnsitz in NÖ haben und die monatlichen Einkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gem. § 293 AVSG nicht überschreiten.

3. Von der Förderung ausgenommen sind:
Personen, die keinen eigenen Haushalt führen, BezieherInnen von Sozialhilfe, Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind, Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Beistellung von Brennmaterial besitzen und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten und Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben.

4. Berechnung der Einkünfte
Bruttogrenze für die monatlichen Einkünfte ist der jeweils gültige Richtsatz für die Ausgleichszulage gem. § 293 ASVG.
Leben mehrere Personen in einem Haushalt, so sind für die Berechnung des Haushaltseinkommen die Einkünfte ALLER in einem Haushalt lebenden Personen zusammenzurechnen (z.B.: Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder, Enkelkinder, Großeltern, alle sonstigen MitbewohnerInnen).
Für die Berechnung der Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft sind als monatliche Einkünfte 4,16 % des letzten Einheitswertbescheides heranzuziehen.
Bei Pacht und Miete sind die Einkünfte des letzten Jahres durch 14 zu dividieren, um die monatlichen Einkünfte zu erhalten.
Bei Selbständigen sind die jährlichen Einkünfte des letzten Einkommenssteuer-bescheides durch 14 zu dividieren, um die monatlichen Einkünfte zu erhalten.
Erhalten AntragstellerInnen nur 12-mal jährlich Einkünfte, wie z.B. BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld, so ist der Ausgleichszulagenrichtsatz gem. § 293 ASVG für diese Personen mit dem Faktor 1,166 zu multiplizieren, um sie mit jenen gleich zu stellen, die 14-mal jährlich Einkünfte beziehen.

5. Anrechenfreie Einkünfte:
Familienbeihilfen, NÖ Familienhilfe, Schüler- od. Studentenbeihilfen, Stipendien
Kinderzuschüsse nach den Sozialversicherungsgesetzen
Ausgedingsleistungen außer Brennmaterial und Wohnraumbeheizung
Einkünfte wegen der besonderen körperlichen Verfassung des Antragstellers (Pflege-geld, Blindenbeihilfe usw.)
Lehrlingsentschädigungen, Kilometergeld, Reisegebühren, Taggelder für Präsenz-diener und Zivildiener
NÖ Wohnbeihilfen und NÖ Wohnzuschüsse

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie am Stadtamt bei Frau Reinthaler (Tel.: 02232/76323-22, reinthaler@stadt-fischamend.at) und sind unter Vorlage der entsprechenden Nachweise abzugeben.
Die Auszahlung erfolgt im Nachhinein auf das von Ihnen bekanntgegebene Konto.


Weihnachtszuwendungen an SeniorInnen und HeimbewohnerInnen

Der Gemeinderat beschließt jährlich für jeden Fischamender Heimbewohner eine Weihnachtszuwendung deren Höhe in der Sitzung festgelegt wird. Weiters erhalten alle SeniorInnen in der Gemeinde, ab dem vollendeten 90. Lebensjahr, ebenfalls eine Weihnachtszuwendung.
Diese Zuwendungen werden jährlich an den Verbraucherpreisindex der Statistik Austria angepasst.



Zuschuss zur Kinderbetreuung durch Tagesmütter

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fischamend gewährt Erziehungsberechtigten, welche ihre Kinder bei einer Tagesmutter betreuen lassen, einen Zuschuss von € 130,00 ab 80 Betreuungsstunden pro Monat (= 20 Stunden/Woche). Liegt die Betreuungszeit unter 80 Stunden/Monat wird der Förderbetrag aliquot verrechnet.

Von den Tagesmüttern muss monatlich im Nachhinein eine Abrechnung über die geleisteten Betreuungsstunden mit ihren, sowie der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten am Stadtamt vorgelegt werden. Der Förderbetrag wird nach Kontrolle durch Bedienstete des Stadtamtes direkt auf das von den Erziehungsberechtigten angegebene Konto überwiesen.

Nähere Informationen erhalten Sie während der Amtsstunden bei Fr. Doris Reinthaler unter 02232/76323 DW 22 oder per Mail reinthaler@stadt-fischamend.at.


Zuschuss für Notruftelefone für ältere Menschen und Behinderte

Die Stadtgemeinde Fischamend gewährt allen Fischamender BürgerInnen, die ein Notruftelefon der Caritas, NÖ Hilfswerk oder NÖ Volkshilfe, in Anspruch nehmen, eine monatliche Förderung in Höhe von € 10,--.



Förderung von Sicherheitseinrichtungen

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fischamend hat in seiner Sitzung am 15.12.2009 die Zuerkennung einer Förderung für mechanische und elektronische Sicherheitseinrichtungen für Fischamender Bürger zum Schutz ihres Eigenheimes bzw. ihrer Wohnung in Fischamend beschlossen.

Die Förderung wird in Form einer nicht rückzahlbaren Subvention in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten der Sicherheitseinrichtung, jedoch höchstens € 300,--, gewährt.

Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung durch die Stadtgemeinde Fischamend ist die Zusicherung von Fördermitteln seitens des Landes NÖ.

Das Antragsformular liegt im Bauamt auf bzw. kann von der Homepage der Stadtgemeinde Fischamend unter "Bürgerservice - Formulare" heruntergeladen werden.
Erforderliche Beilagen: Kopie der Zusicherung des Landes
Kopie der saldierten Rechnung

Nach Genehmigung des Ansuchens durch den Gemeinderat wird der Förderungsbetrag so rasch als möglich auf das bekanntgegebene Konto überwiesen.


HINWEIS:

Für folgende Sicherheitseinrichtungen gewährt das Land NÖ einen Zuschuss:
1. Mechanischer Schutz bei einer Wohnung in Mehrfamilienhäusern:
Sicherheitstüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens 2
2. Elektronischer Schutz bei einem Eigenheim, Wohnhaus oder einer Wohnung:
Alarmanlagen nach VSÖ- oder VDS-Richtlinien bzw. EN 50130 oder EN 50131.
Anlagen zur Videoüberwachung entsprechend dem Stand der Technik (nur in Verbindung mit Alarmanlagen)
3. Umfassender mechanischer Schutz bei einem Eigenheim oder Wohnhaus:
Sicherheitstüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens 2 und
Sicherheitsfenster mit einer Widerstandsklasse von mindestens 2

Der Förderungsantrag kann im Internet unter der Adresse www.noe.gv.at/Wohnen-Antrag heruntergeladen werden, bzw. ist auch im Bauamt der Stadtgemeinde Fischamend erhältlich.
Der Antrag mit den erforderlichen Beilagen kann nach Abnahme durch die ausführende Firma und bis spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme bzw. Einbau beim Amt der NÖ Landesregierung eingebracht werden.