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Gemeindewohnungen
Richtlinien
für die Vergabe von Gemeindewohnungen
2. Die eingehenden Erhebungsblätter
werden seitens der Stadtgemeinde dem 3. Die Gemeindewohnungen sind
entsprechend der Wohnungsgröße in Gruppen 4. Der Arbeitskreis bewertet
alle Angaben im Erhebungsblatt nach dem gültigen 5. Bei Abgabe des Ansuchens
für eine Gemeindewohnung ist weiters eine 6. Die Punkteermittlung für
die Reihung der Ansuchen erfolgt nach einem Bewertungsmodell
im Arbeitskreis für die Vergabe von Gemeindewohnungen. 7. Als in Fischamend gemeldet
im Sinne des Bewerbungsmodelles gelten nur Personen,
die seit mindestens 2 Jahren in Fischamend gemeldet sind. 8. Vor dem Vergabevorschlag
werden die Angaben des ausgewählten 9. Dem ausgewählten Bewerber wird vom Baureferat der Stadtgemeinde eine Besichtigung der betreffenden Wohnung ermöglicht. Über eine mögliche Ablehnung für die vorgeschlagene Wohnung wird ein Aktenvermerk aufgenommen, in welchem die Begründung der Ablehnung angeführt ist. 10. Bei Zusagen des Werbers wird der Vergabevorschlag dem Gemeindevorstand übergeben. Dieser legt ihn dem Gemeinderat zur Beschlußfassung vor. 11. Nach Annahme einer Gemeindewohnung
kann in der Regel erst nach Ablauf von 3
Jahren wieder um eine Gemeindewohnung angesucht werden. |