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Gemeindewohnungen

Richtlinien für die Vergabe von Gemeindewohnungen
der Stadtgemeinde Fischamend


1. Nach Abgabe des Erhebungsblattes wird dieses in die Liste der Ansuchenden
    gereiht.

2. Die eingehenden Erhebungsblätter werden seitens der Stadtgemeinde dem
    zuständigen Arbeitskreis zur nächsten Sitzung übergeben (mind. einmal je Monat).     Grundsätzlich wird jeder Schriftverkehr mit einem Eingangsstempel versehen.

3. Die Gemeindewohnungen sind entsprechend der Wohnungsgröße in Gruppen
    eingeteilt. Die Zuteilung der Ansuchen in die einzelnen Gruppen erfolgt
    entsprechend der im Erhebungsblatt angeführten Personenanzahl.

4. Der Arbeitskreis bewertet alle Angaben im Erhebungsblatt nach dem gültigen
    Modell (Bewertungsbogen) und nimmt die Reihung der Ansuchen vor.
    Demzufolge können sich bestehende Reihungen jederzeit verändern.

5. Bei Abgabe des Ansuchens für eine Gemeindewohnung ist weiters eine
    Jahreslohnbestätigung (Formular L16) beizubringen, welche jährlich neu     einzubringen ist.

6. Die Punkteermittlung für die Reihung der Ansuchen erfolgt nach einem     Bewertungsmodell im Arbeitskreis für die Vergabe von Gemeindewohnungen.
    In Sonderfällen ist der Arbeitskreis berechtigt einen Vergabevorschlag ohne     Berücksichtigung der bestehenden Richtlinien vorzulegen (einstimmig).

7. Als in Fischamend gemeldet im Sinne des Bewerbungsmodelles gelten nur     Personen, die seit mindestens 2 Jahren in Fischamend gemeldet sind.
    Für Personen, die bereits früher einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren in
    Fischamend gemeldet waren, beträgt die o.a. Frist nur 6 Monate. Sollte gegen
    den Wohnungswerber in den letzten 5 Jahren seitens der Stadtgemeinde eine     Klage eingebracht worden sein, wird das Ansuchen für 3 Jahre zurückgestellt.     Schwangere im Besitz eines Mutter-Kind-Passes gelten als Personen mit Kind im     Sinne des Bewertungsmodelles.

8. Vor dem Vergabevorschlag werden die Angaben des ausgewählten
    Wohnungswerbers durch den Arbeitskreis für die Vergabe von Gemeinde- 
    
wohnungen nochmals überprüft. Sollten die vorliegenden Angaben nicht der     Wahrheit entsprechen, wird eine Rückreihung des Wohnungswerbers durchgeführt.

9. Dem ausgewählten Bewerber wird vom Baureferat der Stadtgemeinde eine     Besichtigung der betreffenden Wohnung ermöglicht. Über eine mögliche     Ablehnung für die vorgeschlagene Wohnung wird ein Aktenvermerk aufgenommen,     in welchem die Begründung der Ablehnung angeführt ist.

10. Bei Zusagen des Werbers wird der Vergabevorschlag dem Gemeindevorstand       übergeben. Dieser legt ihn dem Gemeinderat zur Beschlußfassung vor.

11. Nach Annahme einer Gemeindewohnung kann in der Regel erst nach Ablauf von       3 Jahren wieder um eine Gemeindewohnung angesucht werden.