KINDERGARTENORDNUNG
der Stadtgemeinde Fischamend
für den Kindergarten Fischamend I und
den Kindergarten Fischamend II
Die Stadtgemeinde
Fischamend möchte Ihre/n Tochter/Sohn in unseren
Kindergärten herzlich willkommen heißen.
Ihre
Ansprechpartnerin im Kindergarten I:
Frau Hedwig HAUSLADEN, Kindergartendirektorin
Enzersdorfer Straße 29, Tel. 02232/76 209
Ihre
Ansprechpartnerin im Kindergarten II:
Frau Sabina JAKITS, Kindergartendirektorin
Enzersdorfer Straße 32a, Tel. 02232/78 365
Besuchszeiten
im Kindergarten I:
- von Montag bis Donnerstag von 06.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- am Freitag von 06.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Die Kinder können gebracht werden:
- ab 06.30 Uhr von berufstätigen Eltern
- ab 07.30 Uhr von nicht berufstätigen Eltern
- bis spätestens 09.00 Uhr
Besuchszeiten
im Kindergarten II:
- von Montag bis Donnerstag von 06.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- am Freitag von 06.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Die Kinder können gebracht werden:
- ab 06.30 Uhr von berufstätigen Eltern
- ab 07.30 Uhr von nicht berufstätigen Eltern
- bis spätestens 09.00 Uhr
Aufnahme der Kinder
Gemäß NÖ Kindergartengesetz 2006, § 18, Abs. 1
nimmt der Kindergartenerhalter
(Stadtgemeinde Fischamend) auf Antrag der Eltern (Erziehungsberechtigten)
im
Einvernehmen mit den Kindergartenleiterinnen die Kinder auf.
Er darf nur Kinder, die das 2,5. Lebensjahr vollendet und körperliche,
geistige und
psychische Eignung haben, in den Kindergarten aufnehmen.
Aufnahmevoraussetzung
ist grundsätzlich, dass das Kind und mindestens ein
Elternteil (Erziehungsberechtigter) den Hauptwohnsitz in der Gemeinde
haben!
Wenn nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen
werden können, sind jene Kinder, die ein Jahr vor dem Schuleintritt
stehen, in erster Linie zu berücksichtigen.
Der Besuch des
Kindergartens ist freiwillig, doch haben die Eltern (Erziehungs-berechtigten)
ein Fernbleiben ihres Kindes der Leiterin ehestmöglich zu melden!
Kindergartenbeiträge und Einzahlung
Folgende Kosten werden monatlich mit Erlagschein eingehoben:
Kindergartengrundbeitrag
für Bildungs- und
Beschäftigungsmaterial bis 13.00 Uhr €
10,00/Monat
monatliche Kosten für die Nachmittagsbetreuung von 13.00 - 17.00
Uhr
bis 20 Std. = € 30,- bis
40 Std. = € 50,-
bis 60 Std. = € 70,- über
60 Std. = € 80,-
Kosten für
Frühstück €
0,80/Tag
Kosten für Frühstück und Mittagessen €
2,25/Tag
Kosten für Frühstück, Mittagessen und Jause €
2,69/Tag
Der
Kindergartenbeitrag wird jedes Monat im Vorhinein verrechnet!
Die o. a. Betreuungszeiten gelten verpflichtend für drei Monate
und können
seitens der Eltern nur mehr mit 1. Dezember und 1. März geändert
werden
(lt. neuem NÖ Kindergartengesetz 2006)!
Die
Verpflegungskosten werden jedes Monat im Nachhinein auf den
Tag genau abgerechnet!
HORT
FISCHAMEND
Ihre
Ansprechpartnerin im Kinderhort
Hortleiterin Gabriele DROZD
Springholzgasse 2
Tel.: 02232/777 22
hort-fischamend@kabsi.at
Die Kanzleistunden von Frau Drozd:
Montag zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Donnerstag
ab Unterrichtsende bis 17.00 Uhr
Freitag ab Unterrichtsende bis 16.00 Uhr
An schulautonomfreien Tagen ist der Hort von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr
geöffnet.
Die Dauer des täglichen Aufenthaltes im Hort innerhalb der Öffnungszeiten
obliegt der Entscheidung der Eltern bzw. des/r Erziehungsberechtigten,
vorausgesetzt der Betrieb im Hort ist durch das Weggehen des Kindes
nicht gestört (z.B. in der Lernstunde täglich bis 15.00 Uhr,
bei Feiern, u.a.).
Es ist zu beachten, daß der Aufenthalt des Kindes zu dessen Wohl
nicht länger als die Abwesenheit der Eltern bzw. des/r Alleinerzieher(s)/In
von zu Hause notwendig
ist, dauern soll.
Innerhalb dieser Öffnungszeiten dürfen die Kinder nur von
berechtigten Personen abgeholt werden, bzw. auf Wunsch mit schriftlicher
Bestätigung des/r Erziehungsberechtigten allein entlassen werden.
BEITRAGSZAHLUNGEN
Die Beiträge
werden monatlich im vorhinein per Erlagschein oder Einziehungsauftrag
von der Stadtgemeinde eingehoben.
Die Beitragszahlungen
wurden in der Gemeinderatssitzung vom 28. März 2003,
TOP 8 folgendermaßen festgesetzt:
Derzeit
gelten folgende Sätze
für Kinder
und Erziehungsberechtigte mit Hauptwohnsitz in Fischamend:
€ 90,00
voller Beitrag/Monat
€ 45,00 halber Beitrag/Monat
für Kinder
und Erziehungsberechtigte mit weiterem Wohnsitz oder Auswärtige:
€ 140,00
voller Beitrag/Monat
€ 70,00 halber Beitrag/Monat
Verpflegungskosten
für Kinder bis 13.45 Uhr (Mittagessen)/Tag €
2,33
Verpflegungskosten für Kinder ab 13.45 Uhr (Mittagessen+Jause)/Tag €
2,83
TAGESMÜTTER
Sie gehören
zu den Eltern, die Berufstätigkeit und Familie optimal vereinbaren
wollen und Ihr Kind tagsüber kindgerecht betreut wissen möchten?
Dann ist Ihr
Kind bei einer Tagesmutter des NÖ Hilfswerkes in besten Händen!
Derzeit ist
in der Gemeinde Fischamend 1 Tagesmutter tätig:
Livia KRIZ, Heimstättesiedlung 9/2/138, Tel.: 0650/641 53 85
Die Tagesmütter
betreuen Ihr Kind optimal, gehen auf dessen Bedürfnisse ein und
bieten eine familiäre Umgebung.
Die Tagesmütter
sind
-) pädagogisch geschult
-) verpflichtet, monatlich in Praxisseminaren weitergebildet zu werden
-) Unfall- und Haftpflicht versichert
Wir weisen darauf
hin, dass wir
-) die finanziellen Möglichkeiten - je nach Familiennettoeinkommen
- berücksichtigen (ein entsprechendes Formular betreffend Zuschuss
durch das Land erhalten Sie von den Tagesmüttern oder im Büro
der Familie Aktiv)
-) für die Kinder eine kostenlose Unfallversicherung abschließen.
Für Vermittlung,
Fragen, Wünsche und Anregungen steht ihnen gerne die Einsatzleiterin
der Tagesmütter - Frau Claudia KARL - zur Verfügung.
Tel:01/706 54 44 - 23
Weiters steht Ihnen für die Unterbringung Ihres Kindes der
KINDERLANDEPLATZ in 2431 Enzersdorf/Fischa unter der Telefonnummer
0664/8521491 zur Verfügung (Zuschuss von der Gemeinde Fischamend
möglich!).