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Registrierung
der Hunde in der Heimtierdatenbank
des Bundes ab Mitte Jänner 2011 am Gemeindeamt Fischamend ohne Gebühren.
Seit Anfang dieses Jahres müssen
alle Hunde, die in Österreich gehalten werden, mit einem Mikrochip
gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank registriert sein
(Tierschutzgesetz §24a).
-) Ihr Hund ist noch nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet (und in
Folge auch noch nicht amtlich registriert) worden. Lassen Sie daher Ihren
Hund von einem Tierarzt/einer Tierärztin kennzeichnen. Der Mikrochip
wird mittels einer Injektionsnadel unter die Haut gesetzt und ist nicht
schmerzhafter als eine Impfung. Ihr Tierarzt/ihre Tierärztin kann
auch die amtliche Meldung veranlassen - geben Sie ihm/ihr dazu die benötigten
Daten des Hundehalters (evtl. des Eigentümers) und des Hundes bekannt.
-)Sie haben Ihren Hund bereits vom Tierarzt/von der Tierärztin kennzeichnen
und in einer privaten Hundedatenbank (Animal Data, Pet Card oder ifta)
registrieren lassen. Ist dies bereits vor längerer Zeit geschehen,
fehlen jedoch notwendige Daten für eine amtliche Registrierung (z.
B. Geburtsdatum, Ausweisart und -nummer des Halters). Ihre Daten konnten
daher bisher von diesen genannten Datenbanken noch nicht an die Heimtierdatenbank
weitergeleitet werden.
Erkundigen Sie sich bei
Ihrem Tierarzt/Ihrer Tierärztin, bei Ihrer Gemeinde oder bei der
Bezirkshauptmannschaft, ob Ihr Hund bereits amtlich registriert ist!
Für eine Ergänzung
Ihrer Daten für eine amtliche Registrierung stehen Ihnen mehrere
Möglichkeiten zur Verfügung:
-)Ergänzung der Daten durch Ihren Tierarzt/Ihre Tierärztin.
Er/sie veranlasst in Folge die amtliche Registrierung und folgt Ihnen
eine Registrierungsbestätigung aus.
-) Eine Datenergänzung können Sie auch selbst auf einer Homepage
der privaten Datenbanken Animal Data, Pet Card und ifta durchführen.
Mit dem von der Datenbank übermittelten Änderungscode erhalten
Sie Internetzugang (kostenlos);
-) Registrierung bei Ihrer Gemeinde direkt in der Heimtierdatenbank (es
werden diesbezüglich keine Gebühren oder Abgaben eingehoben);
-) Registrierung bei der Bezirkshauptmannschaft (Anmerkung: dies ist kostenpflichtig,
eine Bundesgebühr und eine Verwaltungsabgabe werden eingehoben);
Wer seinen Hund nicht kennzeichnen
und registrieren lässt, begeht eine Verwaltungsübertretung und
kann mit einer Geldstrafe bestraft werden.
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