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Schulstarthilfe
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Der Gemeinderat hat jedem
schulpflichtigen Kind von Familien bzw. Alleinverdienern, welche die
Kriterien der Richtlinien des NÖ Heizkostenzuschusses (ausgenommen
davon die Richtlinien der Einkommensgrenzen) erfüllen, eine Förderung
in Höhe von € 100,-- anlässlich des Schulbeginns gewährt.
Bei Härtefällen kann von den Richtlinien Abstand genommen
und dieser Zuschuss trotzdem gewährt werden. Zusätzlich soll für
Fischamender Erstklassler ein Zuschuss von € 100,-- zu den Schulstartkosten
gewährt werden. Nähere Informationen
sowie das Antragsformular erhalten Sie am Stadtamt, Abteilung I bei
Frau Reinthaler, Tel.: 02232/76323-22, reinthaler@stadt-fischamend.at |
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