+ STADTBOTE - ONLINE Ausgabe Nr. 1/2011 +

+ Aus dem Gemeinderat + Fahrtkostenzuschuss für StudentInnen +

+ Impfaktion gegen Gebärmutterhalskrebs +

+ Bauplätze und Gewerbegrundstücke zu verkaufen + Mutterberatung NEU +

+ Teuerungsausgleich +

+ ÖBB Fahrplan + Stellenausschreibungen +

+ Luftfahren unterm Doppeladler ERHÄLTLICH + Fischamend Card 2010 +

+ Fischamender Gästebuch + Schulstarthilfe + Fragebogen Energiekonzept +

+ Blumenschmuckaktion + Erweiterung Bürgerservice + Weihnachtszuwendung +

+ Registrierung der Hunde in der Heimtierdatenbank +




Schulstarthilfe
  

Der Gemeinderat hat jedem schulpflichtigen Kind von Familien bzw. Alleinverdienern, welche die Kriterien der Richtlinien des NÖ Heizkostenzuschusses (ausgenommen davon die Richtlinien der Einkommensgrenzen) erfüllen, eine Förderung in Höhe von € 100,-- anlässlich des Schulbeginns gewährt. Bei Härtefällen kann von den Richtlinien Abstand genommen und dieser Zuschuss trotzdem gewährt werden.
Ausgenommen von diesen Richtlinien sind die Einkommenshöchstgrenzen. Diese werden auf folgende Beträge angehoben (die Beträge wurden an den Verbraucherpreisindex 2005 angepasst):
Alleinerziehend mit 1 Kind € 1.120,--
" mit 2 Kinder € 1.225,--
" mit 3 Kinder € 1.335,--
Ehepaare u. Lebensgemeinschaften mit 1 Kind € 1.630,--
mit 2 Kinder € 1.735,--
mit 3 Kinder € 1.835,--
für jedes weitere Kind ist ein Betrag von € 100,-- hinzuzurechnen.

Zusätzlich soll für Fischamender Erstklassler ein Zuschuss von € 100,-- zu den Schulstartkosten gewährt werden.
Für Familien mit mehr als einem schulpflichtigen Kind, bei dem ein Kind erstmalig in eine Pflichtschule eintritt, wird ein Zuschuss von 150,-- gewährt.
Anspruchsberechtigt ist jenes Familienmitglied, das Bezieher der Familienbeihilfe des Bundes ist. Weiters ist für beide Förderungen die Hauptmeldung des Erziehungsberechtigten, welcher die Familienbeihilfe des Bundes bezieht sowie des schulpflichtigen Kindes erforderlich.

Nähere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie am Stadtamt, Abteilung I bei Frau Reinthaler, Tel.: 02232/76323-22, reinthaler@stadt-fischamend.at